Beauftragte für Chancengleichheit
Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützt die Schulleitung bei dessen Umsetzung.
Das neue Chancengleichheitsgesetz, das am 27. Februar 2016 in Kraft getreten ist, soll helfen, Frauen und Männer im öffentlichen Dienst tatsächlich gleichzustellen und insbesondere mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen.
Konkret bedeutet das, dass die BfC in den Bewerbungsprozess eingebunden wird und das Recht hat, an allen Bewerbungs- und Personalauswahlgesprächen teilzunehmen. Auch steht die BfC der Schulleitung (und den Lehrkräften) zur Seite, wenn es um Fragen geht, die die Vereinbarkeit von Familie und Lehrberuf betreffen.